Wohnungsbauprämie: Vordruck für 2026 veröffentlicht
Das BMF hat am 9. September 2026 die Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für das Sparjahr 2026 bekannt gegeben.
Die Wohnungsbauprämie kann insbesondere für Bausparbeiträge interessant sein. Wer die persönlichen Voraussetzungen erfüllt, sollte die erforderlichen Unterlagen und Antragsfristen im Blick behalten.
Die persönlichen und vertraglichen Voraussetzungen im Überblick:
• Mindestalter von 16 Jahren
• unbeschränkte Einkommensteuerpflicht (Wohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland)
• das zu versteuernde Einkommen (z.v.E.) beträgt in 2026 maximal:
- 35.000 EUR für Alleinstehende (Einzelveranlagung)
- 70.000 EUR für Verheiratete (Zusammenveranlagung)
• Mindesteinzahlung von 50 EUR an eigenen Sparbeiträgen
• das Geld muss später zwingend für das Bauen, Kaufen oder Modernisieren von Wohneigentum genutzt werden
- Ausnahme für junge Leute: Haben Sie den Bausparvertrag vor Ihrem 25. Lebensjahr abgeschlossen, dürfen Sie nach einer siebenjährigen Sperrfrist einmalig frei über das Geld und die Prämie verfügen
Wie hoch ist die Förderung? Der Staat fördert 10 % der jährlichen Einzahlungen bis zu einem gedeckelten Höchstbetrag:
max. geförderte Sparleistung / max. Prämie pro Jahr
- Alleinstehende: 700 EUR / 70 EUR
- Verheiratete /Partner: 1.400 EUR / 140 EUR
Den Antrag für das Sparjahr 2026 erhält man in der Regel Anfang 2027 automatisch mit dem Jahreskontoauszug der Bausparkasse. Anschließend besteht zwei Jahre Zeit, den Antrag rückwirkend einzureichen.
Quelle: Bundesfinanzministerium