Steuerberater Kürten Bechen | Martin Hellberg

Immobilien

Bei Immobilien und deren steuerlichen Behandlung sind eine Vielzahl an gesetzlichen Vorschriften zu beachten, die bei folgenden Fragen stets eine Rolle spielen können: Was ist bei der allgemeinen Besteuerung von Immobilienvermögen zu berücksichtigen? Welche Bemessungsgrundlage sollte für die Abschreibung gewählt werden und wie entwickeln sich die Abschreibungsbeträge im Zeitablauf? Wie ist die Aufteilung zwischen Gebäude und Grund und Boden konkret vorzunehmen?

Auch bei der Vermietung und Verpachtung von (ggf. zukünftigem) Eigentum müssten steuerliche Fragen beim Erwerb von V+V-Objekten, bei dessen Finanzierungsbedarf oder bei der Vermietung an nahe Angehörige oder fremden Dritten zeitnah geklärt werden.

Nicht zuletzt sind die laufenden Änderungen bei der Besteuerung von Immobilien im Auge zu behalten. Problempunkte könnten hier die Überschussprognose, die Bewertung von Gebäuden oder auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer sein (Nießbrauchsrecht).

Falls Sie im Bereich der Immobilien Beratungsbedarf haben, melden Sie sich bitte gerne bei uns.

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